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Tarifvertrag statt Werkvertrag – bei Schröder schon lange Standard!

Jahrelang wurde diskutierten, jetzt herrscht endlich Klarheit: Seit Januar 2021 sind Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend gesetzlich verboten. Für Schröder kein Problem: Als eines der ersten Unternehmen in der Fleischindustrie haben wir uns schon vor rund 60 Jahren für eine Entlohnung nach Tarifvertrag entschieden.

Immer wieder sorgten die in der Fleischindustrie anzutreffenden Werkverträge für Streit und Diskussionen. Doch erst die COVID-19-Pandemie und die in mehreren Schlachthöfen auftretenden hohen Infektionszahlen konnten bewirken, dass die Politik dem Thema nun einen Riegel vorgeschoben hat. Strengere Regeln und das Verbot von Werkverträgen sorgen seit 1. Januar für mehr Arbeitsschutz in der Fleischindustrie.

Als Arbeitgeber unterstützen wir diese positive Entwicklung voll und ganz, denn ein Miteinander auf Augenhöhe sowie der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Mitarbeitern werden im Unternehmen Schröder seit jeher groß geschrieben. Eine tarifliche Entlohnung und die Erbringung von nicht branchentypischen Sonderleistungen, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge oder das Urlaubsgeld, machten Schröder schon vor vielen Jahrzehnten zum Vorreiter der Branche.

Einkommens- und Arbeitsbedingungen gestaltet unser Unternehmen in diesem Sinne gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern und der Gewerkschaft NGG. Das branchentypische Bild von osteuropäischen Werkvertragsmitarbeitern oder Sammelunterkünften suchte man bei Schröder daher schon immer vergebens – die neuen Gesetzesanpassungen waren hier schon vor 2021 der Standard. „Wir sind uns sicher, dass dieser Weg für unsere Mitarbeiter, aber auch für unserer Kunden, der Richtige ist“, unterstützt Schröder-Geschäftsführer Holger Passauer die Haltung des Unternehmens. „Daher werden wir diesen Kurs auch in Zukunft gemeinsam mit unseren Partnern konsequent weiterverfolgen.“